Im Jahr 2018 war ich für die Abnahme der Eignungsprüfung, sowie die Grundausbildung der Malteser Besuchshunde zuständig.
Die Grundausbildung, sowie die Zwischenprüfung 2018 wurde von beiden Teams s. unten erfolgreich abgeschlossen.
Alle Hunde konnten im September 2018 erfolgreich ihre Prüfung als Besuchshund abschließen.
Team 1
Prüfung am 06.05.18 erfolgreich bestanden:
von links nach rechts: Sonja mit Cora, Cordula mit Bingo, Ich, Christine mit Muffin, Margret mit Nelly, Michaela mit Alco, Margit mit Rico und Steffi mit Sunny
Team 2
Auch Team 2 hat am 16.05.18 erfolgreich bestanden:
Katrin mit Ambra, Christina mit Loulou, Margret aus Team 1, Philipp mit Namy, Sibylle und Finja mit Kira und (hier links im Bild: Stefan mit Balou).
Der Besuchshund
Nach einem Eignungstest sowie einer intensiven, stufenweisen Ausbildung in Theorie und Praxis kann der Besuchshund in Kindergärten, Schulen, Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Hospizeinrichtungen eingesetzt werden.
Grundausbildung Besuchshunde
In der sogenannten Grundausbildung werden die Grundkommandos (Sitz, Platz, Bleib, Hier, Fuß) je nach Leistungsstand des Hundes geübt und gefestigt. Der Hund wird an verschiedene Untergründe, Geräusche und Alltagssituationen (z. B. gehen neben einem Rollstuhl oder Rollator, Mensch mit Krücken, Verhalten im Straßenverkehr) gewöhnt. Er lernt, sich auch im beisein anderer Hunde (auch Fremdhund) zu konzentrieren, sich bei einer Begrüßung neben seinem Halter abzusetzen und den Begrüßenden nicht anzuspringen, sich von einer Fremdperson anfassen und streicheln zu lassen, kleine Tricks wie Pfote geben und gelassen zu bleiben, wenn der Halter kurze Zeit ausser Sicht ist. Verschiedene Alltagssituationen wie z. B. das Verhalten im Straßenverkehr werden geübt. Für den Hundehalter runden Theorieeinheiten rund um den Hund die Ausbildung ab. Die Grundausbildung bildet die Grundlage für das Bestehen der Zwischenprüfung und der weiteren Ausbildung zum Besuchshund. Spielerisch wird die Mensch-Hund-Beziehung gefestigt. Der Eignungstest, die Grundausbildung, sowie die Prüfungen dürfen nur von einem nach § 11 qualifizierten Trainer angeleitet und abgenommen werden.